Zitat:
Original geschrieben von John McClane
da muß ich Dir leider auch widersprechen. Hier gibt's keinen, der so was eintragen würde. Die Cops hier lassen vor Ort ausbauen :cool: . Auch der Trick mit den LEDs die sowohl blau als auch weiß leuchten, je nach dem, wie man sie schaltet, ist bekannt .
Es gibt Vorschriften für die Beschaffenheit für Standlicht (z.B. §§ 49a, 51 StVZO). Da steht u.a. das ausschließlich die für den Verkehr zugelassenen montiert werden dürfen (sind die blauen nie) und das sie weiß sein müssen.
[Bearbeitet am 7.5.2004 um 16:14 von John McClane]
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Also hätte mich schon sehr gewundert wäre das mittlerweile erlaubt..
Mit welcher Strafe muss man da rechnen John ? 3 Punkte das kenn Ich leider
Allerdings war mein erlischen der ABE sehr gemein, hatte Scheinwerferblenden von Kamei mit ABE am E36 Cabrio.. trotzdem wurds mir nicht geglaubt :(