ups noch was vergessen,
@stocki
Deine folgende Aussage:
Zitat:
Völlig richtig, widerspricht der Gemahnte kommt es zum Verfahren. Dass muss man aber nicht mehr extra in den Stiel stossen, dass wird automatisch eröffnet, wenn der Widerspruch beim Gericht eingeht.
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ist leider wieder nicht richtig. Ich widerspreche nur ungern und will auch nicht als Oberlehrer dastehen, aber automatisch geht da gar nichts. Du mußt jetzt Klage beim Amtsgericht einreichen. Auch einen Titel kannst Du nur
gerichtlich einklagen, und das bedeutet erst mal KOSTEN!
Dann den Titel oft mehrfach versuchen, zu vollstrecken = KOSTEN!
Frag mal die Leute vom Bau, die werden ein Lied davon singen können und nicht nur die...
Und wenns ganz böse kommt, hält das Finanzamt bei dir die Hand nochmal auf...