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Alt 14.02.2004, 20:46   #4
stocki
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@soundflax

Völlig richtig, widerspricht der Gemahnte kommt es zum Verfahren. Dass muss man aber nicht mehr extra in den Stiel stossen, dass wird automatisch eröffnet, wenn der Widerspruch beim Gericht eingeht. Ich meine auch nur, dass ich den Automatismus schätze, der erstmal ohne Anwalt gut funktioniert.

Auch klar, dass man nix von der Angelegenheit hat, wenn der Beklagte nix hat

Allerdings kann man ja bei zuständigen Gericht einen Titel erwirken. Den wiederrum kann man abtreten. Dann gibts immerhin noch roundabout 'nen Drittel der Gesamtforderung, wenn mann ein Inkasso-Unternehmen findet, dass sich den Titel abtreten lässt.

Gruss

Martin
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