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Alt 12.02.2004, 15:21   #3
stocki
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11 Tage hin, 11 Tage her, eMails sollte man aber schon beantworten. Wenn ich bei einem Online-Geschaeft in Verzug gerate, weil ich es partout nicht zu DPD oder zur Post schaffe, melde ich mich unaufgefordert und bitte den Transaktionspartner noch um 1 bis 2 Tage Geduld.

Ich wuerde nicht zum Anwalt gehen, viel zu teuer, viel zu frueh. Den Schuldner durch Einschreiben mit Rueckschein wirksam in Verzug setzen, dann Mahnbescheid zustellen. Mahnbescheide gibt es im Schreibwarengeschaeft, da traegt´man dann seine Forderung und die bisherigen Mahnkosten ein und gibt dass Ganze beim Amtsgericht ab. Kost' so um die 40 Euro.

Der Schuldner hat dann zwei Moeglichkeiten, entweder er zahlt, oder es gibt eine Gerichtsverhandlung vor dem Gericht, dass den Mahnbescheid erlassen hat. Reagiert er auf den Bescheid nicht, wird die Forderung automatisch als rechtmaessig anerkannt und man kann vollstrecken lassen.

Ich find' Mahnbescheide klasse. Schnell, relativ unkompliziert, sie setzen den unter Zugzwang, der meint eine Forderung aussitzen zu koennen und man setzt schonmal den Gerichtstand fest.

Gruss

Stocki
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