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Alt 15.02.2004, 07:09   #6
nesi
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Ort: Pulheim
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Hier ein auszug vom Link oben:
"Fazit: Für die Verwendung von Reifen an Kraftfahrzeugen gilt § 36 (2a) StVZO; demnach gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Weitergehende Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers oder gleichen Typs werden an dieser Stelle nicht gemacht.«"
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