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Alt 26.02.2012, 10:41   #3
rudolfgoetze
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Hallo!

Ja, ich hatte TWIN TEC angeschrieben wieso es den KLR nur für den M30B35 gibt und nicht für den M30B30. Hatte denen verdeutlicht, daß es die gleichen Motoren sind. Dachte da evtl. an irgendeine Bestätigung zur unbedenklichen Verwendung oder so...!Nix zu machen , gilt nur für M30B35 - basta!

Tja, und bei EGS gilt die ABE ja nur für 730 R6 mit Schaltgetriebe - warum eigentlich?
Da kann man bloß hoffen, daß es der TüV Mann nichtmerkt...!

mfG
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