Zitat:
Zitat von dansker
Seitenmarkierungsleuchten sind in der "EU" immer Gelb. Selbst wenn ein TÜV-Prüfer einmal eine Rote Seitenmarkierung Übersehen haben sollte, sind diese natürlich nicht Zulässig.
Gruss dansker
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ÜBERSIEHT DER TÜV BEI MIR IMMER; INTERRESIERT IHN GAR NICHT.
Habe ja den e32 oben auf den Bildern von Robert. Wenn das in den Stossstangen ist, und bei den Amis so original ist, macht das nix.
Klar wenn man einen Korinthenkacker erwischt.........................