Ich hätte das Auto zwar auch "rausgelöst", jedoch die Zahlung schriftlich festgehalten nur unter Vorbehalt geleistet. Danach mir über die Rechtschutz einen Anwalt genommen und dann geschaut wie es weiter geht. Die defekte Antriebswelle hätte ich als Beweismittel dokumentiert oder mitgenommen.
Gruß
Geändert von Joerg (03.02.2012 um 16:13 Uhr).
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