Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.01.2012, 21:33   #32
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
Standard

Kleiner Tipp, weil es hier noch nicht erwähnt wird:

Der ausgezahlte Schaden ist ja wie bekannt ohne MwSt.

Du kannst dir aber für tatsächliche Kosten, die dir entstehen eben diese wieder von der Versicherung zurückfordern.

Also, wenn ud einen Kotflügel beim (seriösen) Schlachter kaufst oder dein Bruder den Lack und sogar auch seine Leistung kannst du angeben.

Gruß
Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten