Kleiner Tipp, weil es hier noch nicht erwähnt wird:
Der ausgezahlte Schaden ist ja wie bekannt ohne MwSt.
Du kannst dir aber für tatsächliche Kosten, die dir entstehen eben diese wieder von der Versicherung zurückfordern.
Also, wenn ud einen Kotflügel beim (seriösen) Schlachter kaufst oder dein Bruder den Lack und sogar auch seine Leistung kannst du angeben.
Gruß
Markus
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