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Alt 09.01.2012, 19:44   #135
Claus
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Zitat:
Zitat von Paddy@728i Beitrag anzeigen
Siehe hier: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) StVO §5: Überholen

Liest sich zumindest für einen juristischen Laien so, als könntest Du Dir den Spaß auch weiterhin sorgenfrei erlauben.
Ist ja auch logisch: Wenn ich auf der linken Spur (z.B. in einer Kolonne) fahre und mich hinten einer bedrängt und überholen möchte, kann ich durchaus bei passender Gelegenheit auf die mittlere bzw. rechte Fahrspur wechseln und dort ebenfalls mehr oder weniger deutlich beschleunigen. Da die meisten Drängler meinem eigenen Fahrzeug unterlegen sind (und dem von Benni erst recht), ist das also durchaus legal, denn a) hat der Drängler noch nicht wirklich den Überholvorgang eingeleitet und man ist b) keinesfalls verpflichtet, extra zu bremsen, um so einen (im Übrigen verkehrswidrig handelnden) Drängler passieren zu lassen. Da ist es in der Tat ein Spaß, solche Spacken auf der linken Spur "verhungern" zu lassen. Danach hat sich das mit dem Drängeln meistens erledigt.

Insofern ist diese Aussage nicht ganz korrekt:

Zitat:
Zitat von MacDriver Beitrag anzeigen
Das mach Spaß, kann aber teuer werden.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

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