Genau, kann Freak nur zustimmen.
Da der Airbag teil der ABE des Kfz ist, muss bei Stillegung des Airbags, zwingend der Ausbau eingetragen werden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Ob das aber ein Gutachter macht ?
Ich würde mich vorher informieren, es könnte ganz dumm kommen und die Krankenkasse im falle eines Unfalls ein Verschulden deinerseits unterstellen, da Du ja nicht alle Möglichkeiten genutzt hast, die Verletzungen vermieden hätten.
Gruß
Ralph
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