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Alt 30.12.2011, 00:31   #7
Chrwezel
Gruß, Christoph
 
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Danke erst mal für eure Info

Zitat:
Zitat von Rennsemmel Beitrag anzeigen
Da kann man nur froh sein und von Glück reden, dass dem Mädel nicht mehr passiert ist
Bezüglich der Reparaturkosten würde ich auch sagen, wenn Du es in einer guten Werkstatt machen läßt, Du zwischen Vier- und Fünftausend Euro los bist.
Da du aber, aller Voraussicht nach, auf Deinen Kosten sitzen bleibst, würde ich zu gebrauchten Teilen greifen, diese gegebenenfalls lackieren lassen und, ich weiss jetzt nicht, wie weit Du da versiert bist, diese selbst tauschen.
Die Haube sind paar Schrauben und Kleinkram, der Kotflügel dürfte auch nicht komplizierter sein.

Gruß Klaus
So habe ich es vor. Aus Erfahrung unterscheiden sich neu lackierte Karosserieteile zu sehr von den alten, in dem Fall 16 Jahre älteren.


Zitat:
Zitat von DD Beitrag anzeigen
Der Wirtschaftliche Schaden am Auto ist etwa 3500€ was aber nicht bedeuten muss das der Wagen soviel Wert ist (wenn wir von den meisten heruntergerittenen Gurken sprechen) also würden wir von einem Klassischem Wirtschaftlichen Totalschaden sprechen.

Ich persönlich spreche aber einem gut gepflegtem E38 auch in Bj 95 oder gar 94 einen deutlich Höherem Wert wie 3500€ zu.

Mfg
DD
Ich denke nicht das ein Gutachten über den entstandenen Schaden, in meinem Fall so gravierend bzw. niederschmetternd ausfällt.
Der Wagen ist innen sauber und nicht verschlissen. Eigentlich ganz gut für das alter.
Hinten rostet die Heckklappe etwas über dem Nummernschild. Technisch gibt es soweit nichts zu beanstanden, bis auf die ABS geschichte die hin und wieder die Kontrolle im KI aufleuchten lässt.

Zitat:
Zitat von rudolfgoetze Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich denke auch , daß du auf den Kosten sitzen bleibst!

Mein Rat ist der ,daß du dir gebrauchte Teile besorgst, diese gleich in Polen lackieren und anbauen läßt! Das ist am günstigsten. Außer: Der ganze BMW ist dann weg!

Du kannst ja dann versuchen unter Vorlage der Rechnung wenigstens etwas von den Eltern wiederzubekommen. Versuch es.......

MfG
Diese Option kann ich aus Zeitgründen nicht mehr realisierten. Auch zu dem "Außer" lasse ich nicht kommen, da das Fahrzeug öffentlich nicht zugänglich ist.


@ boxerheinz

Danke für den Link. Die dortige Info betrifft aber Unfälle zwischen Fahrzeugen und nicht Fahrzeug und Fußgänger, was sich hier langsam zum richtigen Problem herauskristalliesiert, da ich zivilrechtlich Klage einreichen muß.


An erster Stelle muß ich hier vor Ort einen Anwalt auftreiben, der sich dieser Sache annimmt und darauf spezialiesert ist und das wird nicht einfach. Dieser muß sich mit meiner Verkehrsrechtschutzversicherung in Verbindung setzen und bestätigen lassen.

Ich sehe schon die Lauferei
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