Zitat:
Zitat von Andimp3
Gehört zu den Eigenschaften einer Urkunde im rechtlichen Sinn nicht auch dass diese den Aussteller erkennen lässt ? Dann wäre die Plakette nach meiner Rechtsauffassung keine Urkunde.
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Der Aussteller wird auf dem runden Stempel auf der Vorderseite benannt.