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Alt 28.11.2011, 07:38   #3
Franz577
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Zitat:
Zitat von Artos Beitrag anzeigen
A) den "Wildunfall" aufnehmen, damit du später was in der Hand hast um zB. den Schaden deiner Versicherung gegenüber geltend zu machen

B) den Förster verständigen, damit er gründlich nach dem Wild sucht und feststellt, ob es wirklich nur "angeschrammt" ist

greetz
der art
Zu A:
Bringt mir nichts, denn ich habe ja wie gesagt keine Teilkasko.
Somit würde mir der Schaden sowieso nicht ersetzt.

Zu B:
Ok, aber glaubst du wirklich, daß hier so viel Aufwand betrieben werden muß?
Du setzt das Wort "Wildunfall" ja selbst unter Anführungszeichen.
Denn so schnell wie das Reh davongelaufen ist, kann dem nicht viel passiert sein.
Und da wäre dann auch an meinem Auto mehr kaputt gewesen.
Außerdem kann sich ein Reh auch in freier Wildbahn verletzen, ohne daß ein Auto damit was zu tun hat. Wer erfährt dann davon und sucht das Reh?
Ich denke nicht, daß es angemessen gewesen wäre, in so einem Bagatellfall die Polizei damit zu bemühen, die vielleicht woanders sicher dringender gebraucht wurde.
Sonst heißt es ja auch, daß man die Polizei erst bei Schäden von mehr als 2500 Euro hinzuziehen muß oder sollte.
Außerdem war das auf einer sehr abgelegenen Nebenstrecke, ich hatte mein Handy nicht dabei und ich war außerdem auch etwas in Eile.
Letzteres ist zwar bei einem Unfall kein Argument, aber es hätte in diesem Fall unverhältnismäßig lange gedauert, bis ich hier die Polizei vor Ort gehabt hätte.
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