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Alt 13.11.2011, 19:26   #8
FrankGo
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Zitat von frank-martin Beitrag anzeigen
Da mein Fahrzeug am 11.1997 zugelassen wurde, frage ich mich, was denn jetzt gültig ist, ob ich a.) eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung brauche, oder b.) nicht brauche.
Die Dokumente sagen aus, dass vor einem gewissen Stichtag die Hersteller Xenon an ihre Autos bauen durften, ohne dass sie auch Scheinwerfer-Reinigungsanlagen verbauen mussten. Eine automatische Leuchtweitenregulierung (oder Niveau-Regulierung) hatte damals -AB WER- gereicht.

Nachrüstaktionen wurden damals von TÜV-Sachverständigen ähnlich behandelt.

HEUTE sind solche Sachen nicht mehr möglich, jedoch gibt es für damals legale Fahrzeuge einen Bestandsschutz.

Wenn Dein Wagen -serienmäßig- mit dem jetzigen Zustand ausgeliefert wurde gibt es überhaupt keine Probleme.
Wenn Dein Wagen -nachgerüstet- (mit vernünftigen Teilen) wurde und dies vor dem Stichtag von einem Sachverständigen positiv abgenommen wurde gibt es keine Probleme, wenn Du das beweisen kannst (z.B. Eintrag in Papiere).

Hast Du zu Deinem Wagen eine "Ausstattungsliste" ?
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/18/auss...ten-78155.html
Wenn dort Xenon vermerkt ist ist es ab Werk drinnen und naheliegend, dass es immer noch das gleiche ist.
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