Zitat:
Zitat von MR1580
...
Und nochwas, wenn ein Fahrzeug keine Betriebserlaubniss hat, kann es auch kein Versicherungsschutz haben!
|
Das ist in Bezug auf die Haftpflicht-Versicherung schlicht und einfach FALSCH.
In Bezug auf die Teil- und Vollkasko-Versicherung wohl größtenteils richtig.
Nachtrag zu dem Zustand bei Haftplicht-Schäden:
Die Haft-PFLICHT-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die verpflichtet ist zu zahlen, wenn ich was böses anstelle.
Das schlimmst was passieren kann ist, dass sie mich in Regress nimmt (also nicht nur die dann übliche Zurück-Stufung, sondern schlimmer), wenn ich vor dem Unfall nachweislich Dinge gemacht/verändert habe, die ich nicht hätte machen dürfen UND zum Unfall beitrugen/Ursache des Unfalls waren.
Da es da eine Obergrenze gibt, welche garnichtmal soooo extrem ist (5.000 Euro) ist das Risiko versicherungstechnisch überschaubar.
Sollte die Veränderung mit dem Unfall nichts oder nichts wesentliches zu tun haben ist die Veränderung Versicherungstechnisch bei einem Unfall unbedeutend.
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
|