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Alt 12.11.2011, 10:46   #3
MR1580
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Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Immer dieses Halb-Wissen mit Versicherungsschutz. ....
Und warum bitte wollte die Versicherung nach meinem Unfall damals eine Ausstattungsliste zur Überprüfung des Fahrzeugzustands?
Und ein defekten Scheinwerfer hat der Gutachter auch mit genommen, aber da war alles Original sogar das Xenon!

Und nochwas, wenn ein Fahrzeug keine Betriebserlaubniss hat, kann es auch kein Versicherungsschutz haben!
Da das Fahrzeug ja gar nicht in Betrieb genommen werden darf!
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