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Alt 10.11.2011, 11:37   #7
badzero
sixshooter
 
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Da hast Du natürlich Recht- mMn deshalb muss sich ein Gutachter aber an eben diesem Marktwert orientieren.
Wie schon oben erwähnt:
Zitat:
Zitat von badzero Beitrag anzeigen
[...] Dem Gutachter sei empfohlen, bei einer Fzg-Bewertung als erstes ins Sonderheft der Oldtimer-Markt Preise zu sehen...dann kommen da auch keine 12500EUR Wert zustande. Ein 730i R6 im Zustand 2 wird derzeit mit 4800EUR taxiert. Gute Ausstattung und außergewöhnlicher Zustand können da noch was drauflegen aber das 2,5-fache kommt dann sicher nicht raus. Das Sonderheft gibts an jedem gut sortierten Kiosk...
Meiner Meinung nach sollte dem Gutachter seine Berufsgenossenschaft [oder wer da auch immer zuständig ist] mal auf die Finger klopfen.[...]
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