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Alt 16.10.2011, 23:22   #4
Tito_2000
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Du sieht doch schon direkt nach den ersten Sätzen dass der Verkäufer nen Schaden hat:

"Die Ausstattung ist gebraucht und in gutem Zustand. Keine Flecken, Löcher oder Risse."
Nachfolgender Absatz:
"Mangel: Leder in Fahrertürverkleidung eingerissen"


Laut ebay Grundsatz bla erfüllt der von dir beschriebene Zustand der Teile nicht der Realität, somit hättest du dieses Geschäft sofort anfechten können, um die Aktion rückgängig zu machen, auf Kosten des Verkäufers !
Da er allerdings als Händler auftritt hättest du doch sowieso direkt vom Widerrufsrecht Gebrauch machen können
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