als erstes Wünsche ich Dir viel Glück. Zweitens meine ich auch, dass Du der ganzen Sache gelassen entgegenblicken kannst. Dir ist eine arglistige Täuschung nicht nachweisbar. Du hast das Auto nach bestem Wissen und Gewissen verkauft.
Ich wohne zwar in der Schweiz, aber ich finde, dass in Deutschland mit (winkel)Anwälten usw. übertrieben wird. Das sind wohl alles Rechtsverdreher die nichts taugen und so doch noch Kunden finden.
In der Schweiz würde so eine Klage gar nicht zugelassen werden. Wer privat kauft, unterschreibt "wie gesehen und probegefahren" kann sich nicht später auf versteckte (?) Mängel berufen. Und überhaupt, bei einem 12 Jahre alten Auto, für den Preis, was wollen die denn???
Da sie ja aucht nicht den "mit Mängeln behafteten Artikel" einfach zurückgeben wollen, ist doch klar oder zumindest nicht ganz abwegig, dass die nur auf Deine Kosten den Wagen reparieren lassen und dann irgendwo in Osteuropa zum doppelten Preis mit zurückgedrehtem Tacho und gefälschtem Serviceheft als "Direktionsfahrzeug" verkaufen wollen.
Also, bleib hart, geh nicht darauf ein... und Du wirst sehen, meine Gedanken sind gar nicht so abwegig.
