Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.02.2004, 21:06   #42
siebenerfan66
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Benutzerbild von siebenerfan66
 
Registriert seit: 25.11.2002
Ort: Meckenheim
Fahrzeug: BMW 750i
Standard Vergleich

Auch ich habe mal die Erfahrung mit einem Vergleichsanwalt gemacht und die Äußerúngen von Dir hinsichtlich der "Beratung" des Anwalts erinnern mich an meinen damaligen.
Mein Tipp: Tritt den Käufern kräftig vor die E...r und lass dich auf gar nichts ein.
Als ich meinen letzten Wagen verkauft habe riefen die Käufer mich auch 2 mal an(und da waren mehr Neuteile dran als der Wagen 2x wet war) und meinten dieses wäre ja alt und jenes nicht getauscht worden. Ich habe noch alle Rechnungen und Belege vorgelegt bzw. kopiert und mitgegeben.
Aber mir ist dann auch der Kragen geplatzt und ich hab Sie auf den zusatz "verkauf nach neuem EU Recht unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" und "Bastlerfahrzeug" hingewiesen und dann war Ruhe.
Also nicht kleinbeigeben. Entgegenkommen ist zwar manchmal nicht verkehrt aber in diesem Fall immer nur
__________________
750i 3/93
siebenerfan66 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten