@Andre
Ich würde der Sache auch relativ gelassen entgegensehen.
Rechtsgrundlage ist der Kaufvertrag , und wenn da drin steht: "ohne jegliche Gewährleistung", dann ist es gesetzteskonform, da Verkauf von privat an privat.
Arglistige Täuschung müßte man Dir erstmal nachweisen, das ist fast unmöglich, solange Du nicht aus der KFZ-Branche kommst. Eine Macke am Spoiler nachträglich zu reklamieren grenzt schon an Dummheit, die Sache mit den EDC-Dämpfern hätte denen bei der Probefahrt auffallen müssen, denn die verlangen ja von Dir auch, daß Du es hättest bemerken müssen.
Trotzdem natürlich eine unangenehme Geschichte, denn recht haben und Recht bekommen sind natürlich 2 paar Schuhe... leider.
Gruß Ralf
|