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Alt 19.01.2004, 11:14   #6
ReneausE
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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Hey Leute, macht ihn doch keine Angst !

Wenn Du kein Hänlder bist, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe ... brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen !

Bei Verkauf von PRIVAT AN PRIVAT ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Kaufvertrag ist bindent, "gekauft wie gesehen" ebenso.

Die Mängel am Spoiler sowie am Fahrwerk hätten bei der Probefahrt aufallen müssen ...
von einer "arglistigen Täuschung/Vortäuschen falscher Tatsachen" kann ja wohl nicht die Rede sein.

Zumal es bei einem 12 Jahre alten Auto nun,al vorkommtn, daa hier und dort der Zahn der Zeit nagt ...

Also, ganz ruhig und gelassen ...

ReneausE
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