Steuer?
Hallo Gemeinde!
Grundsätzlich kann man die Anzahlung bei einem Leasingvertrag steuerlich nicht im Jahr der Anschaffung geltend machen (das war einmal vor langer Zeit). Die Anzahlung wird über die gesamte Laufzeit aufgeteilt und kann nur in diesem Rahmen geltend gemacht werden. Daher ist aus steuerlicher Sicht immer ein Leasing ohne Anzahlung sinnvoller, da man die Anzahlung nicht nur nicht geltend machen kann sondern auch noch Liquidität gebunden ist.
Schönen Tag!
Arne
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