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Alt 18.01.2004, 10:47   #3
Jensemann
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Sofern Du vom Verkäufer über den Defekt nicht informiert wurdest, repariert am besten der das Gerät oder nimmt es zurück.
Die derzeit gängigen Auschlussklauseln á la "Keine Rücknahme, keine Garantie" sind kein Freibrief zum Betrug.
Dafür haftet definitiv der Verkäufer. Da gibt es nix, außer, er hat es definitiv als defekt oder unbekannter Zustand verkauft.
Schreib mir doch mal die Auktionsnummer per U2U

Gruß Jens


Zitat:
Original geschrieben von discoinferno
Hallo!!!

Ich hab leider bei ebay ein defekten MK3 Rechner ersteigert! Weiss jemand zufällig wo man diesen Rechner reparieren lassen kann? Am besten in Berlin noch!

mfg diisco....

P.S ein super Forum!
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