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Alt 20.01.2004, 14:38   #7
Thomy7er
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Ort: Mainz
Fahrzeug: E39 530i
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Zitat:
Original geschrieben von JB740
was verbaut ist, hätte der TÜV auch gern in funktion gesehen

gruss jürgen

Manche Fahrzeuge haben in der rechten Rueckleuchte einen Oeffnung fuer Nebelschlussleuchte
vorgesehen die allerdings mit einem Deckel mit Sollbruchstellen versehen ist den man rausbrechen
kann.
Dann beim Hersteller ne Fassung geholt und schon hat man ne 2 Nebelschlussleuchte oder
man muss den Birnentraeger austauschen der dann eine zusaetzliche Fassung fuer Nebelschluss
hat.(Der Opel Vectra moeglicherweise auch)
Also ist ne 2 Nebelschlussleuchte als Sonderausstattung zu haben.
Das ganze kannste auch rueckgaengig machen und die Birne wieder entfernen
natuerlich nur Rechts

Ansonsten hast du Recht alles was verbaut ist muss funktionieren ansonsten entfernt werden
(soweit es natuerlich gesetzlich moeglich ist)
Fahr mal ohne rechtes Ruecklicht, sieht Sch..... aus

Aber Nebelscheinwerfer z.B. sind ja nicht Pflicht sondern Sonderausstattung muessen aber
funktionieren wenn sie verbaut sind ansonsten entfernen :zwink

Bei Nebelschlussleuchte weiss ich noch nicht einmal ob es Pflicht ist
Aeltere Fahrzeuge haben ja gar keine, wenn eine montiert wurde dann war das ja eine
Extraleuchte also nicht wie heute serienmaessig im Ruecklicht integriert.

Die wurde dann links meist unter die Stossstange montiert, ob in der Mitte auch erlaubt
ist
Ich glaube irgendein Modell hat serienmaessig in der Mitte ein Nebelschlusslicht.
Aber nur Rechts ist meines Erachtens verboten

Und wie gesagt heute ist ja jedes Fahrzeug serienmaessig damit ausgeruestet aber
das es deswegen Pflicht ist

Gruss
Thomy7er

[Bearbeitet am 20.1.2004 um 15:40 von Thomy7er. Grund: Fehlerteufel]
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