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Alt 13.01.2004, 20:12   #12
Clemens
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Zitat:
Original geschrieben von JPM
also sie wurde definitiv 5/94 bis 7/95 verbaut soweit ich weiß. Besteht nicht eine Ersatzteilpflicht von min. 10 Jahren? Wie sieht es über einen Bezug via Individual aus?


Gruß Philipp
Das war aber VOR-Facelift und somit ist der Getränkehalter nicht im Rücksitz sondern in der Konsole unter dem Gebläse!!


Clemens

P.S. wenn sich die Größe und die Befestigung der Blende nichts geändert hat, sollte es kein Problem sein!

[Bearbeitet am 13.1.2004 um 21:13 von Clemens. Grund: PS]
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