Servus, ich hab mich in diesem Forum noch (so gut wie?) nie zu Wort gemeldet aber habe diesen Thread komplett durchgelesen.
Ich habe da nun eine Frage (bitte verzeiht wenn ich juristische Begrifflichkeiten verwechsel). Damals hat der Staatsanwalt die Klage nicht weiter verfolgen wollen, weil Markus S. bereits wegen anderer Straftaten verurteilt wird.
Jetzt, wo er wieder frei ist, kann man da noch einmal beim Staatsanwalt anklopfen und fragen, ob er sich dieser Geschichte annimmt? Oder ist dieses Anliegen inzwischen "verjährt" oder "untern Teppich gekehrt" ?
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