Zitat:
Zitat von Scheitig
wenn du schon komplett gestanden hättest wäre er (mit) dran schuld gewesen ...
da ist die Sachlage irgendwie anders weil du dann in dem Moment zum ruhenden Verkehr gehörst
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wenn du nen guten anwalt hast,kann dem gegner bestimmt teilschuld
zugesprochen werden,vorausgesetzt du hast noch kein schuldgeständnis
unterschrieben?