Zitat:
Original geschrieben von JB740
nicht beglichene rechnungen kannst du als verluste abschreiben, das weisst du.
gruss jürgen
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Mal wieder......
Was er dabei NICHT verliert ist NUR der zu versteuernde Anteil
(ca. 18%,je nach Standort,Mehrwertsteuerbereinigt).
Der Rest des Geldes ist FUTSCH.
Ansonsten möchte ich zur Zeit ASS Beitrag inhaltlich unbedingt (!)zustimmen :
Was -auch bei uns- dieszbez. im Moment abläuft...
Das ist wirklich Sch.......
Knuffel