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Alt 10.01.2004, 23:35   #33
knuffel
† 2023
 
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Zitat:
Original geschrieben von JB740
nicht beglichene rechnungen kannst du als verluste abschreiben, das weisst du.

gruss jürgen



Mal wieder......

Was er dabei NICHT verliert ist NUR der zu versteuernde Anteil
(ca. 18%,je nach Standort,Mehrwertsteuerbereinigt).

Der Rest des Geldes ist FUTSCH.


Ansonsten möchte ich zur Zeit ASS Beitrag inhaltlich unbedingt (!)zustimmen :

Was -auch bei uns- dieszbez. im Moment abläuft...

Das ist wirklich Sch.......


Knuffel
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Gruß
Knuffel
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