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Alt 21.06.2011, 16:13   #4
Andimp3
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Zitat:
Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
Nach meiner Rechtsauffassung ist dies eine Sache der Gewährleistung.
Ich denke der BGH wird schon zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden (können)

Zitat:
Auf einen 10 Jahre alten Benz eine Garantie zu geben, da gehört schon Mut zu.
Alternativ tuts auch eine passende Handelsspanne oder, wie im Falle des Urteils...

Zitat:
Nachtrag. Es ging um 1000 euro Leistung (kaputter Motor??). Es handelt sich wahrscheinlich um eine Versicherungsleistung.
eine Versicherung welche die Kosten abdeckt.... lies mal den Text richtig. Da steht:

Zitat:
Der Kläger verlangte nunmehr von der Beklagten, die der Garantie beigetreten war, die Zahlung der Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag.
Das heisst Beklagte war nicht der eigentliche Garantiegeber sondern dessen Garatieversicherung
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