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Zitat von Wilfried
Nach meiner Rechtsauffassung ist dies eine Sache der Gewährleistung.
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Ich denke der BGH wird schon zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden (können)
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Auf einen 10 Jahre alten Benz eine Garantie zu geben, da gehört schon Mut zu.
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Alternativ tuts auch eine passende Handelsspanne oder, wie im Falle des Urteils...
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Nachtrag. Es ging um 1000 euro Leistung (kaputter Motor??). Es handelt sich wahrscheinlich um eine Versicherungsleistung.
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eine Versicherung welche die Kosten abdeckt.... lies mal den Text richtig. Da steht:
Zitat:
Der Kläger verlangte nunmehr von der Beklagten, die der Garantie beigetreten war, die Zahlung der Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag.
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Das heisst Beklagte war nicht der eigentliche Garantiegeber sondern dessen Garatieversicherung
