Garantieansprüche bzgl. Werksgarantie bei Wartung in freier Werkstattt
Hallo,
wer weiss was?
Wir haben nen Suzuki Swift, der noch etwa ein Jahr Garantie hat.
Nun fällt eine Inspektion an, also Ölwechsel, Luftfilter, Bremsflüssigkeit und so ein Kleinkram.
Suzuki behauptet, dass dann die Garantie erlischt, wenn die Werkstatt keine autorisierte Suzuki Werkstatt ist.
Ich meine, dass der BGH derartige Ausschlüsse für unwirksam erklärt hat, und ein Wagen auch in einer freien Werkstatt gewartet werden darf, ohne dass die Garantieansprüche erlöschen.
Klar ist, dass Defekte die sich auf die Wartung in einer freien Werkstatt zurückführen lassen von der Garantie ausgeschlossen sind.
Wie ist das?
Wir müssten den Wagen doch auch bei einer freien Werkstatt warten lassen können, ohne dass das Einfluss auf die Garantie hat, oder?
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