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Alt 18.06.2011, 10:24   #16
Andimp3
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Zitat von Ralle735iV8 Beitrag anzeigen
Richtig und wenn ich in meinem 94er Xenonscheinwerfer von 96 drinn habe muss mir einer nachweisen das ich es 2011 eingebaut habe und für die Fahrzeuge vor 2000 galten andere regeln.
Auch wieder falsch ! Da bei Deinem Fahrzeug Xenon nicht bei Herstellung verbaut war muss die Nachrüstung vom TÜV abgenommen und in die Fahzeugpapiere eingetragen werden.

Der Zeitpunkt der Eintragung ist maßgeblich dafür welche Vorschriften anzuwenden sind. Und selbstverständlich ist dieser Zeitpunkt, wenn Dir der Prüfer eine "Gefälligkeitsabnahme" macht und die Zulassungsstelle gepennt hat, jederzeit nachprüfbar und dann ggf. die Eintragung rückwirkend ungültig.

Soviel zur rechtlichen Seite.

Wenn Dir das egal ist, dann nur zu... hoffentlich hast Du nie nen Unfall und nen findigen Sachverständigen von der Versicherung Denn in dem Fall bist Du dann mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen das nicht der STVZO entspricht unterwegs und hast mal nett geloost
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