Rein logisch betrachtet sollte da kein Unterschied entstehen.
Denn wenn der Bremssattel und auch die Bremsbeläge nicht geändert werden - mithin also das kpl. hydraulische System und die Auflageflächegleich bleiben kann sich der "Reibwert" und somit die wirkende Verzögerungskraft ja nicht wirklich verändern.
Ist jetzt laienhaft ausgedrückt - aber die logische Betrachtung führt mich zu diesem Ergebnis.
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