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Alt 11.05.2011, 21:50   #3
John McClane
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Achte nur darauf, dass der Einbau zum Problem wird, wenn Du

a) Scheinwerfer benutzt, die für Xenon unzulässig sind (erkennbar an der Kennzeichnung HC/HR (=Halogenleuchtmittel) o.ä. auf dem Scheinwerfer) und
b) Du eine SWRA und eine aLWR hast.

Wenn Dir irgendein Prüfer etwas anderes erzählt, hat er keine Ahnung.
Die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit EZ vor dem 01.04.2000 gilt nur dann, wenn die Umrüstung ebenfalls vor diesem Datum erfolgt ist.

Hier der Link, da kannst Du das nachlesen: http://home.arcor.de/wolmoe/kbaxenon.gif

Rüstest Du nach dem HU-Termin wieder um, bist Du im günstigsten Fall 90 Euro los und bekommst 3 Punkte.
Eine Niveauregulierung ersetzt zudem nicht die aLWR.
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