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Alt 07.05.2011, 17:34   #8
Thunder Dragon
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Fahrzeug: E32 735i R6 (04.1990), W124 300D R6 Diesel (10.1990), W140 600SEL V12 (06.1992)
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@derdude1977:
Das mag zwar sein aber diese Defekte und Mängel waren beim Kauf nicht vorhanden/bekannt, ich habe den Vertrag nochmals durchgesehen, das einzige was bekannt war, war dass die ZV der Fahrertüre gesponnen hat und das wurde bereits behoben.

Es wurde weder von einer runtergelutschten Kupplung noch von einem ZKD-Schaden etwas gesagt. Und da dem so ist MUSS der Händler zumindest diese Mängel nachbessern, oder ist jetzt das Recht schon auf der Seite von Betrügern?

(womit ich hier jedoch keine Arglist andeuten möchte, der Händler scheint davon wirklich nichts gewusst zu haben und war beim Verkauf von diesem Fahrzeug sichtlich überzeugt, ich war ja nicht alleine dort, glaub' also bloß nicht ich hätte mich nur einwickeln lassen)

Aber nichts für ungut
Gruß
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