Zitat:
Zitat von Thunder Dragon
dass ich sämtliche Mängel über die Sachmängelhaftung des Händlers der mir dieses Fahrzeug verkauft hat, beheben lasse. Da hier ein "eindeutiger Mangel an der Kaufsache" vorliegt, sollte es hierbei keine Probleme geben.
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- was glaubst Du, warum Anwälte und Gerichte so viel zu tun haben?
Spaß bei Seite:
Erste Frage dazu: Hast Du den Wagen schon länger als 6 Monate? Wenn ja, liegt die Beweislast bei Dir - viel Spaß!
Wenn weniger als 6 Monate: Viel Glück! Wenn tatsächlich Mängel bei Übergabe waren, musst Du den Händler erst nachbessern lassen und wenn es wirtschaftlich keinen Sinn macht, dann Rückabwicklung, also Auto gegen Kaufpreis zurück ...
Aber: Auf Kosten des Händler das Auto "durchreparieren" lassen, kannste mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vergessen ...
Trotzdem Viel Glück und Erfolg,
Gruß
Martin