Zitat:
Zitat von Lord Sinclair
- Schramme vorne rechte (war ein Park-Rempler, wo uns so ein Wi...er angeschrammt hat und abgehaut ist, das müssen wir zahlen, klar)
- Bremsbeläge und Scheiben vorne und Beläge hinten an der Verschleißgrenze
- Querlenker vorne ausgeschlagen
- Leder-Sitzwange Fahrersitz abgewetzt
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Meines Erachtens kann er außer der Schramme GAR NICHTS in Abzug bringen, da das alles vom normalen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges verursacht ist und gerade dieser ja mit der Leasingrate bezahlt wird.
Schau dazu auch mal
hier.