Soweit ist ja alles gesagt ... bis auf die rechtliche (Versicherung/Steuern) Seite.
Grundsätzlich ist eine derartige Änderung natürlich Eintragungs-/Abnahmepflichtig.
Du änders ja damit grundlegende Sachen des Fahrzeuges, Hubraum (und somit Steuern), Leistung, u.U. Höchstgeschwindigkeit und und und ...
Die Frage ist natürlich in wie weit sowas festgestellt werden kann, wenn Du es nicht hast eintragen lassen.
Ich kann Dir nur aus Erfahrung (und das frage mal "COP" ... der wird Dir das bestätigen können !) sagen, es ist leicht feststellbar !!
Gerade bei den alten Motoren ... Haube auf .. und siehe da ... im 730 i steckt ein 3,5 Liter Kopf ... samt Motor unten dran. Kann so nicht sein ...
Auch wenn es sicher nicht ganz billig ist ... große Probleme sollte es ja sonst nicht geben, die Karosse und die Bremsen sind ja identisch ... lass es abnehmen und eintragen !
Dem Finanzamt ist es ja auch egal ob es 730 oder 735 heisst ... die gehen eh nur nach dem Hubraum.
Bei der Versicherung schaut es wohl anders aus ... grundsätzlich müsste der Wagen dann ja umgeschlüsselt werden ... aber ob das so einfach möglich ist ?? Denke eher wohl nicht.
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