Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.04.2011, 19:30   #22
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
1. Was denn für einen Mangel ? Km-Anzahl ist kein Mangel.
Du irrst. Das ist ein "Mangel" bzw. eine fehlende zugesicherte Eigenschaft. Ist ne ganz heisse Kiste, allgemein ist derjenige der wissentlich oder unwissentlich ein KFZ mit gedrehtem Kilometerstand verkauft so richtig in der Uhr - es sei denn er gibt es an. Rückgabe oder Minderung dürften eigentlich immer zu erreichen sein.

Zitat:
2. Der Verkäufer hat (davon gehe ich zumindest aus) nicht die km-Leistung sondern bestenfalls den km-Stand im Kaufvertrag dokumentiert.
Das reicht. Es gibt wie immer ein paar wenige Formulierungen die diesen für "unverbindlich" erklären, normalerweise solche bei denen es offensichtlich ist.

Zitat:
Wenn der Verkäufer keine Gewährleistung über die Laufleistung des Fahrzeuges gegeben hat und auch keine arglistige Täuschung vorliegt hat der Käufer schlichtweg Pech gehabt.
Als Gewährleistung kann die Angabe des km-Standes genügen. Ansonsten muss der Verkäufer nichts davon gewusst haben und ist trotzdem gekniffen, zwar "nur" zivilrechtlich aber das reicht ja...

Die Gerichte verstehen in dem Punkt wenig Spass wenn man mal das ein oder andere Urteil liest.

Für mich ist das kein Kavaliersdelikt, ich finde es so richtig daneben, und wer das mit mir versucht bereut es.

Zitat:
Zitat von angro Beitrag anzeigen
Ich rate dringend davon ab....Erpressung!
Exakt! Bloss nicht!
__________________
Komm zur Ruhr! Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Das Ruhrgebiet - Kulturhauptstadt Europas 2010
McTube ist offline   Antwort Mit Zitat antworten