Hallo Bertl,
ich kann Dich ja voll und ganz verstehen, bezweifele jedoch, dass Du erfolg haben wirst.
Wie schon geschrieben, Du mußt ja nachweisen, dass der Verkäufer Dir schon def. Ware zugeschickt hat, dies ist so gut wie unmöglich, selbst wenn Du Zeugen erbringen kannst, der Verkäufer könnte dann auch Zeugen erbringen, die aussagen, dass die Ware bis zum Ausbau zu 100% OK war.
Also wie soll dann das Gericht entscheiden ( wenn es dann soweit kommen sollte ) ?????
Wünsche Dir natürlich viel Glück ...
Gruß Roger