@B12 & JPM,
zum Thema "wandeln bei ebay"
Also die 14 Tage Umtauschrecht kann man nur in Anspruch nehmen, wenn es sich bei dem Verkäufer
um einen gewerblichen Anbieter handelt. Private Anbieten schließen zu 99% eh eine Gewährleistung aus.
Zitat:
Am besten einen Anwalt einschalten !
|
Na dann viel Spass .... erstens bezahlst Du Deinen Anwalt, zweitens wird es sicher NIX bringen
Man kann höchtens den Verkäufer freundlich fragen, wenn er net drauf eingeht, dann wird es mehr als schwer auch nur einen Euro zurück zu bekommen
Gruß Roger
[Bearbeitet am 29.12.2003 um 13:36 von video111. Grund: FEHLER]