Hallo,
Zitat:
Zitat von Comowaran
Jetzt haben wir aneinander vorbei geredet  hatte gemeint das der Gesetzgeber den ,,Regen'' nicht explizit (richtig geschrieben?) im Gesetz stehen hat und nicht den unterschied zwischen vone und hinten  
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nee, aneinander vorbeigeredet haben wir nicht, denn im Gesetz (genauer: §17 (3) StVO) ist ausdrücklich nur von Nebel die Rede, Regen als Sichtbehinderungsursache wird somit ausgeschlossen. Damit wird unter Strafe gestellt, was unter Sicherheitsgesichtspunkten vernünftig ist. Die genaue Strafhöhe hattest Du ja bereits zitiert.
Zitat:
Fände das mit der Ärztlichen untersuchung wie bei Bussfahrern gar nicht so schlecht, zb alle 5-10 Jahre zur ,,Hauptuntersuchung'' und alle 2 jahre Sehtest
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100% ACK. Dafür lässt sich dann bestimmt auch noch ein Assistenzsystem konstruieren...
Gruß
Boris