Zitat:
Zitat von Alfred G
Leasing-Sonderzahlung = Vorauszahlung für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag, daher Aktive Rechnungsabgrenzung.
Abschlusszahlung = keine Vorauszahlung = keine Aktive Rechnungsabgrenzung.
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Richtig!
Daher kommt als steuerliches Instrument eine Leasingsonderzahlung auch nicht in Betracht. Für solche Fälle empfiehlt es sich, eine erhöhte Erstrate oder Raten abzuschließen.