Zitat:
Zitat von KA-EK 7
Das mit der Aktiven Rechnungsabgrenzung (ARP) beim bilanzierenden
Kaufmann stimmt schon, bei hohen Anzahlungen.
Dies kommt aber wieder nicht zur Anwendung bei vorzeitigem
Ausstieg aus einem Leasingvertrag (Restzahlung für das Altfahrzeug).
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Leasing-Sonderzahlung = Vorauszahlung für Zeiträume
nach dem Bilanzstichtag, daher Aktive Rechnungsabgrenzung.
Abschlusszahlung =
keine Vorauszahlung =
keine Aktive Rechnungsabgrenzung.