Zitat:
Zitat von Tucklemuck
So weit ich weiß, muss man die Anzahlung über die Laufzeit verteilen...richtig Alfred?
Viele Grüße
Henning
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Kommt drauf an.
Wer bilanziert, muss einen aktiven Rechnungabgrenzungsposten bilden, wer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) macht, nicht. D.h. der mit EÜR kann die LSZ sofort absetzen. Mehr dazu hier:
Kann man Steuern sparen mit einer üppigen Leasing-Sonderzahlung?