@all,
es ist doch eigentlich ziemlich egal, was wirklich als Sach- oder Personenschaden entsteht, wenn es nur um die Frage geht, ob die Polizei kommen muss. Auch die Handlungsrichtlinie der jeweiligen Polizeibehörde steht dem doch nicht gegenüber, sondern stellt höchstens geringe Anforderungen an unser persönliches Verständnis für die einzelnen Sachverhalte.
Ich bin vor ca. einem Jahr mit dem alten E32 von einem dreier auf einer Kreuzung gerammt worden. Optisch betroffen: rechter Kotflügel vorne, Blinkerglas, Stossstange und Wischwasserbehälter. Persönlich nichts.
Wahrscheinlich gibt es jetzt genug Kollegen hier, die im Geiste diesen Schaden schon bewertet und berechnet haben. Ich hingegen gehöre mehr zur "nur fahrenden" Gattung. Und so habe ich auch das Gespräch mit der Polizei geführt. Klar wollten die auch wissen, ob das im Rahmen eines Bagatellschadens abgewickelt werden kann und sie dann nicht rauskommen müssen.
Also habe ich Ihnen die Bewertung überlassen und beschrieben:
Kotflügel kaputt, Blinker kaputt........ unter dem Wagen eine Flüssigkeitslache, evtl. Motor oder Achse betroffen, Fzg. evtl. nicht mehr fahrbar. Was das alles kostet kann ich nicht sagen, was meinen denn Sie ?
Die Antwort war einfach: "Da müssen wir wohl rauskommen !"
Ähnlich verhält es sich mit Personenschäden. Ich bin doch nicht mein eigenes Krankenhaus. Ich kann doch immer nur Vermutungen anstellen, und ob die Kopfschmerzen jetzt von dem Unfall kommen muss doch dann jemand anderes Entscheiden.
Ich denke wir müssen ab und zu das sagen was unser Gegenüber hören will. Und dafür brauchen wir uns noch nicht mal zu verbiegen, oder ?
So long
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