Hallo , schon spät, ich bin halt erst seit kurzem hier und musste alles aufarbeiten.
1. Ohne Polizei ist immer Fahrerflucht ein Thema(auch wenn nicht geflüchtet wird) in Deutschland
2 denn die Höhe des Schadens ist bei den heutigen Werkstattpreisen meist vorher unbekannt.
3. Wenn der abhaut ist es in jedem Falle Fahrerflucht.
4 Alles theoretische ist nur Gelaber, wenn man vor dem Richter steht.
(hatte gerade vor 11 Monaten böse Erfahrung, meine Tochter nachts um 03.00 Uhr , Glatteis. - 10 grad Frost und
nur Parkrempler (Lapalie), Visitenkarte hinterlassen (meine) und , gleich früh bei den Leuten gemeldet und sofort unsere Versicherung informiert.
Aber die Leute sind ja clever, wegen Ihrem Betriebswagen natürlich auch Polizei informiert.
Dann der Schaden , angeblich einige 1.000 Euro , Nix mit Parkschaden und Lapalie. (Die haben sich auf unsere Kosten , bzw. Kosten unseres Schadenfreiheitrabattes gleich eine Generalreparatur ihres Audis machen lassen).
Dann Verfahren wegen " Fahrerflucht" bis zum Gericht, Dank super Anwalt nur Strafgeld an gemeinnützige Organisation (Einstellung des Verfahrens) . Wenn wir verloren hätten,hätte nicht mal die Rechtschutzversicherung gezahlt, Fahrerflucht ist immer vorsätzlich .
Tipp: Wenn der so dreist ist und für verursachte Schäden nicht aufkommen will, dann sofort das volle Programm durchziehen , mit Anwalt , Anzeige, Mietwagen , Vollgutachten , optische Vermessung und gegebenenfalls komplette Reparatur mit Lackierung und Mietwagen. Is wie ein Lottogewinn !
so Leute gute Nacht, bis morgen früh MathiasS
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