Wenn man Grün-Weiss per Autotelefon ruft und denen mitteilt. dass man soeben angerempelt wurde und dass jetzt der Unfallgegener mit Kennzeichen sowieso das Weite sucht, dann MÜSSEN die doch reagieren!
Ich selbst hab das bislang glücklicherweise nur einmal erlebt, und da war Grün-Weiss (allerdings innerhalb einer Großstadt) nach 5-6 Minuten am "Tatort". Der flüchtige Gegner war natürlich schon über alle Berge, aber es hat gerade mal zwei Stunden gedauert, bis das stronzo piccolo (um keinen deutschen Begriff zu verwenden) gestellt war.
Mein Anwalt hat mir damals gesagt, dass der Tatbestand einer Unfallflucht auch bei banalen Blechschäden VÖLLIG anders zu werten ist als der eines Blechschadens, wo zumindest erstmal beide Beteiligte an der Unfallstelle bleiben und an einer Klärung interessiert sind.
Mit der unterschriebenen Schuldanerkenntnis wird der Gegner allerdings höchstens Schwierigkeiten mit seiner Haftpflichtversicherung bekommen...
Grüße,
Dr. M.
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