Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.02.2011, 21:23   #4
Vattigeh
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.12.2009
Ort:
Fahrzeug: E 38-740 i Bj.7 / 99
Standard

Hallo Valon, da die Werkstatt auf Steuerzeiten tippt, haben sie es zu ver-

antworten. Das heisst, die Werkstatt darf 3 mal nachbessern, ob sie alles

wieder auseinander bauen muss, ist ihr Problem. Dann sind sie auch dafuer

verantwortlich, Dich mobil zu halten, also Ersatzfahrzeug. Sollten sie keins

haben, muessen sie sich etwas einfallen lassen, z.B. Mietwagen. Nach

3 maliger erfolgloser Nachbesserung gilt

Wandelung
Umtausch
Minderung
Schadenersatz

kurz WUMS. Wohlgemerkt, wenn die Werkstatt einen Fehler zu verantworten

hat. Ich bin kein Jurist, es melden sich vielleicht noch welche, ich gebe mein

altes Schulwissen weiter .

Ich drueck die Daumen, das alles klappt.

Gruss Malin

Geändert von Vattigeh (16.02.2011 um 21:54 Uhr).
Vattigeh ist offline   Antwort Mit Zitat antworten